Kinder- und Jugendhilfe
Sehmsdorf

Info

§ 27 SGB VIII ff Hilfe zur Erziehung

Die ambulante flexible Erziehungshilfe ist ein eigenständiges Hilfsangebot, ergänzend zu Hilfsangeboten von teilstationären sowie vollstationären Einrichtungen. Sie beinhaltet lebensfeldunterstützende und lebensfeldergänzende Hilfsangebote in den Familien. Die Hilfe umfasst verschiedene Bereiche mit fließenden Übergängen, so dass im Hilfeprozess die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) und Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) oft ineinandergreifen.

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Wir unterstützen Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Der Aufbau stabiler Beziehungen zu Personen und Gruppen ist uns wichtig, er trägt zur Normalisierung, Verbesserung und Stabilität des Verhältnisses zu den Eltern/ Sorgeberechtigten, Geschwistern und Verwandten bei.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Wir bieten eine intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, unterstützen sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, helfen bei Lösung von Konflikten und Krisen. Dadurch tragen wir zur Verbesserung familiärer Strukturen bei. In Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen wir und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Ein Anliegen ist es uns, die Beziehungsverbindungen positiv zu fördern und das System Familie zu erhalten. Hier setzen wir auf das Prinzip des Empowerments, das heißt die Stärkung und Befähigung der Familien in ihrer Entwicklung und Alltagsbewältigung.

§ 27 (2) SGB VIII Clearing

Das Ambulante Clearing ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln. Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden.

Wir wenden folgende Methoden an:

Situationsanalyse Ressourcencheck / Netzwerk Auswertung vorhandener Gutachten Gespräche mit Bezugspersonen (z.B. Ärzten, Schulen, Vereinen) Interaktionsbeobachtung Dadurch versuchen wir eine geeignete Hilfe für die Kinder / Jugendlichen und Familie heraus zu arbeiten.

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Wir betreuen und begleiten die Familien mit ihren Kindern/ Jugendlichen in ihrem Alltag und sozialen Umfeld, sowie in der Schule in ambulanter Form. Ziel der Hilfe ist es, Entlastung bei emotionalem Stress im Alltag und in der Schule durch Unterstützung und Begleitung der Kinder / Jugendlichen und Familien zu erreichen. Ebenfalls ist uns die Sensibilisierung der Familie und das soziale Umfeld im Bezug auf die Befindlichkeiten des Kindes / Jugendlichen mit seiner seelischen Behinderung von entscheidender Bedeutung, um ihn im Alltag gut einzugliedern.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe ist eine begleitende und unterstützende Maßnahme zur Persönlichkeitsentwicklung und soll eine eigenverantwortliche Lebensführung gewähren. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem jungen Volljährigen sein Leben sinnvoll zu strukturieren und Schwierigkeiten lösungsorientiert zu bearbeiten. Wir begleiten die Jugendlichen in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Wohnungssuche, Haushaltsführung, Finanzen, Ausbildung. Die Hilfe soll zur Verselbstständigung beitragen, jedoch ist hier die Bereitschaft der Jugendlichen für uns die Voraussetzung. Die Zielgruppe spricht Jugendliche vom 18. bis 21. Lebensjahr an, in begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden (max. bis zum 27. Lebensjahr). Den Antrag auf Hilfe stellt der junge Volljährige selbst.

Karriere

Flexible Ambulante Familienhilfe

Wir sind ein Träger für ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen und sind im Auftrag der Jugendämter in den Familien tätig.

Unsere Aufgabe ist das Konzipieren individueller, sozial- und heilpädagogischer sowie familientherapeutischer Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien.

Unser Ziel ist eine optimale, individuell zugeschnittene Unterstützung, Hilfe, Beratung und Therapie, die sich dem ganzheitlichen und integrativen systemischen Denken verpflichtet fühlt.

Unser Weg ist die Verwirklichung von Maßnahmen, durchgeführt von qualifiziertem Fachpersonal. Die intensive Zusammenarbeit mit Familie, Schulen, Ämtern und öffentlichen Institutionen ist für uns selbstverständlich und unbedingt notwendig.

Wir beschäftigen qualifizierte Fachkräfte für die ambulante Familienhilfe. Das Einsatzgebiet wird mit dem jeweiligen Mitarbeiter individuell abgestimmt.


Aufgabengebiet:

1. Aufbau und Gestaltung wertschätzender Arbeitsbeziehungen, lösungsorientierte Beratung und Begleitung von Kindern / Jugendlichen und deren Familien in persönlichen und familiären Krisen, Vermittlung in Konflikten, ggf. Überleitung in weitere Unterstützungsangebote

2. Ressourcenorientierte Erziehungshilfe für die Personensorgeberechtigten und Zusammenarbeit mit dem schulischen, familiären und sonstigen sozialen Bezugssystem

3. Planung und Gestaltung der Einzelarbeit im Rahmen von Gesprächen und freizeitpädagogischen Angeboten auf der Grundlage von Hilfeplänen

4. Mitwirkung an der Hilfeplanung des Jugendamtes

5. Aufgaben zur Qualitätssicherung der Arbeit: Dokumentations- und Berichtswesen, Abrechnung sowie Teilnahme an Teamsitzungen und an internen Supervisionen

Voraussetzung:

- Ein abgeschlossenes Studium der sozialen Arbeit oder ein/e vergleichbare/s Studium/Ausbildung
- Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
- Führerschein min. der Klasse B
- Fach- und Methodenkompetenz
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit zur Selbststrukturierung

Wir bieten unseren Mitarbeitern:
- Ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles Aufgabengebiet in einem engagierten Team bei einem leistungsstarken und attraktiven Arbeitgeber
- Ein Firmenhandy
- Firmenlaptop
- Sonderzahlung zu Weihnachten
- wöchentliche Einzelfallgespräche mit der pädagogischen Leiterin und/oder dem persönlichen Mentor
- neu gestartete Mitarbeiter bekommen einen erfahrenen Mitarbeiter als pädagogischen Mentor zur professionellen Einarbeitung und konstruktiven Zusammenarbeit an die Seite gestellt
- 3 Tage Fortbildung pro Jahr (intern & extern)
- individuelle Entwicklungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der pädagogischen Leiterin (beispielsweise Entwicklung pädagogischer Konzepte für stationäre Einrichtungen, Eröffnung einer neuen Filiale an anderen Standorten)
- Zusammenarbeit in einem motivierten und erfahrenen Team
- Teamtage