Kinder- und Jugendhilfe
   Sehmsdorf

§ 27 SGB VIII ff Hilfe zur Erziehung

Die ambulante flexible Erziehungshilfe ist ein eigenständiges Hilfsangebot, ergänzend zu Hilfsangeboten von teilstationären sowie vollstationären Einrichtungen. Sie beinhaltet lebensfeldunterstützende und lebensfeldergänzende Hilfsangebote in den Familien. Die Hilfe umfasst verschiedene Bereiche mit fließenden Übergängen, so dass im Hilfeprozess die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) und Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) oft ineinandergreifen.

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Wir unterstützen Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Der Aufbau stabiler Beziehungen zu Personen und Gruppen ist uns wichtig, er trägt zur Normalisierung, Verbesserung und Stabilität des Verhältnisses zu den Eltern/ Sorgeberechtigten, Geschwistern und Verwandten bei.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Wir bieten eine intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, unterstützen sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, helfen bei Lösung von Konflikten und Krisen. Dadurch tragen wir zur Verbesserung familiärer Strukturen bei. In Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen wir und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Ein Anliegen ist es uns, die Beziehungsverbindungen positiv zu fördern und das System Familie zu erhalten. Hier setzen wir auf das Prinzip des Empowerments, das heißt die Stärkung und Befähigung der Familien in ihrer Entwicklung und Alltagsbewältigung.

§ 27 (2) SGB VIII Clearing

Das Ambulante Clearing ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln. Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden.

Wir wenden folgende Methoden an:

Situationsanalyse Ressourcencheck / Netzwerk Auswertung vorhandener Gutachten Gespräche mit Bezugspersonen (z.B. Ärzten, Schulen, Vereinen) Interaktionsbeobachtung Dadurch versuchen wir eine geeignete Hilfe für die Kinder / Jugendlichen und Familie heraus zu arbeiten.

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Wir betreuen und begleiten die Familien mit ihren Kindern/ Jugendlichen in ihrem Alltag und sozialen Umfeld, sowie in der Schule in ambulanter Form. Ziel der Hilfe ist es, Entlastung bei emotionalem Stress im Alltag und in der Schule durch Unterstützung und Begleitung der Kinder / Jugendlichen und Familien zu erreichen. Ebenfalls ist uns die Sensibilisierung der Familie und das soziale Umfeld im Bezug auf die Befindlichkeiten des Kindes / Jugendlichen mit seiner seelischen Behinderung von entscheidender Bedeutung, um ihn im Alltag gut einzugliedern.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe ist eine begleitende und unterstützende Maßnahme zur Persönlichkeitsentwicklung und soll eine eigenverantwortliche Lebensführung gewähren. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem jungen Volljährigen sein Leben sinnvoll zu strukturieren und Schwierigkeiten lösungsorientiert zu bearbeiten. Wir begleiten die Jugendlichen in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Wohnungssuche, Haushaltsführung, Finanzen, Ausbildung. Die Hilfe soll zur Verselbstständigung beitragen, jedoch ist hier die Bereitschaft der Jugendlichen für uns die Voraussetzung. Die Zielgruppe spricht Jugendliche vom 18. bis 21. Lebensjahr an, in begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden (max. bis zum 27. Lebensjahr). Den Antrag auf Hilfe stellt der junge Volljährige selbst.